{"id":3179,"date":"2023-04-21T14:36:41","date_gmt":"2023-04-21T12:36:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.factgrid.de\/?page_id=3179"},"modified":"2023-04-21T14:36:41","modified_gmt":"2023-04-21T12:36:41","slug":"fact-grid-tragerverein-e-v-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/factgrid-tools.geschichte.uni-halle.de\/blog\/welcome\/fact-grid-tragerverein-e-v-satzung","title":{"rendered":"FactGrid-Tr\u00e4gerverein (e.V.) Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Aufnahmeformular f\u00fcr die Mitgliedschaft: <a href=\"https:\/\/factgrid-tools.geschichte.uni-halle.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/FactGrid-Traegerverein.pdf\">FactGrid-Traegerverein.pdf<\/a><\/p>\n<hr>\n<h2>Pr\u00e4ambel<\/h2>\n<p>Das FactGrid ist eine am Forschungszentrum Gotha der Universit\u00e4t Erfurt in Kooperation mit Wikimedia Deutschland e.V. initiierte Wikibase-Datenbank, die historischer Forschung weitreichende Angebote machen soll.<\/p>\n<p>(1) Daten, die auf der FactGrid-Instanz gehandhabt werden, sind frei und offen zug\u00e4nglich. Weder f\u00fcr die Datenanreicherung noch f\u00fcr die extern oder intern auf der Plattform geschehende Datennutzung entstehen den Nutzenden Kosten. Gew\u00e4hrleistet wird das durch eine m\u00f6glichst breite \u00f6ffentliche Integration der Ressource.<\/p>\n<p>(2) Die verwendete Technologie \u2013 Wikibase \u2013 erlaubt es Projekten, Daten \u00fcber die Projektgrenzen hinaus interoperabel zu machen. Die Plattform visiert dabei die breite internationale Nutzung an, mit der Daten im FactGrid in beliebigen Sprachen verf\u00fcgbar werden und internationale sowie mehrsprachige Projekte einen Forschung vernetzenden Arbeitsort finden.<\/p>\n<p>(3) Nachhaltigkeit generiert das FactGrid-Projekt konzeptionell durch die langfristig offen bleibende  Datennutzung und die damit konstante Anpassung der fein granulierten Datenlage an die sich ver\u00e4ndernden Rahmenbedingungen des globalen Internets. Die Vernetzung von Daten \u00fcber die eigene Ressource hinaus und die \u00dcbersetzbarkeit von Datenstandards benachbarter Plattformen sind dabei zentrale Anliegen.<\/p>\n<p>(4) Forschung organisiert sich auf der Plattform in \u00fcbergreifenden Diskussionsprozessen selbst. Der FactGrid-Tr\u00e4gerverein agiert ihnen gegen\u00fcber nicht als redaktionelle Autorit\u00e4t, sondern als Repr\u00e4sentant nach au\u00dfen, wo immer die Plattform als juristische und \u00f6ffentliche Person handlungsf\u00e4hig werden muss.<\/p>\n<h2>\u00a7 1 (Name, Sitz, Eintragung)<\/h2>\n<p>Der \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d ist ein eingetragener Verein mit Sitz und Gerichtsstand in Gotha.<\/p>\n<p>Adresse: Forschungszentrum Gotha, Schlo\u00dfberg 2, 99867 Gotha<\/p>\n<h2>\u00a7 2 (Zweck)<\/h2>\n<p>(1) Der \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(2) Der alleinige Zweck des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gervereins\u201d ist es, Personen und Projekten, die in der FactGrid-Wikibase-Instanz Forschungsdaten handhaben, als Interessenvertretung zu dienen. Dieser Zweck wird verwirklicht<\/p>\n<ul>\n<li>durch die Organisation und Instandhaltung der zentralen Datenbank-Ressource und der ihr angegliederten Internetprojekte,<\/li>\n<li>durch die Veranstaltung regelm\u00e4\u00dfiger Arbeitssitzungen des Vereinsvorstandes, und durch Unterst\u00fctzung von Kommunikation unter den Initiatorinnen und Initiatoren von Projekten auf der Plattform,<\/li>\n<li>durch die Ausrichtung von Konferenzen und Schulungen,<\/li>\n<li>durch die Vertretung der auf der Plattform Arbeitenden nach Au\u00dfen,<\/li>\n<li>durch Engagement in der internationalen Vernetzung gegen\u00fcber Forschungsprojekten und gegen\u00fcber Institutionen der Forschungsf\u00f6rderung,<\/li>\n<li>durch Anstrengungen, die Plattform forschungspolitisch und \u00f6ffentlich so zu integrieren, dass sie ihre Leistungen global kostenfrei anbieten kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(3) Der \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gervereins\u201d d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gervereins&#8221;. Der \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gervereins\u201d fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 (Erwerb der Mitgliedschaft)<\/h2>\n<p>(1) Mitglied kann jede wissenschaftlich an der Datenproduktion, Datenvernetzung und Datenauswertung interessierte Person werden. Korporative Mitgliedschaften sind m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(2) \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand vorbehaltlich der endg\u00fcltigen Entscheidung der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 (Ende der Mitgliedschaft)<\/h2>\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, der schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren ist, durch Ausschluss aus dem Verein oder durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrags erheblich im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 (Beitr\u00e4ge)<\/h2>\n<p>Die H\u00f6he des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 (Sprache)<\/h2>\n<p>(1) Alle Beschl\u00fcsse, die vom Verein und auf Mitgliederversammlungen gefasst werden, werden auf Englisch und Deutsch fixiert.<\/p>\n<p>(2) Arbeitstreffen und Veranstaltungen des Vereins sind, sobald die Verst\u00e4ndlichkeit f\u00fcr internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer das erfordert, auf Englisch abzuhalten.<\/p>\n<p>(3) Die Gerichtssprache ist Deutsch. Rechtsverbindlich ist die vorliegende deutsche Fassung der Satzung.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 (Vorstand, Beirat)<\/h2>\n<p>(1) Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus der\/dem 1. Vorsitzenden, der\/dem 2. Vorsitzenden, der Schriftf\u00fchrerin respektive dem Schriftf\u00fchrer, der Schatzmeisterin respektive dem Schatzmeister, zwei Beisitzerinnen\/Beisitzern.<\/p>\n<p>(2) Jeder mit Ausnahme der Beisitzerinnen\/Beisitzer ist einzelvertretungsberechtigt. Die Beisitzerinnen\/Beisitzer vertreten den Verein nicht.<\/p>\n<p>(3) Der\/dem 1. Vorsitzenden beziehungsweise in dessen Vertretung der\/dem 2. Vorsitzenden obliegt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gervereins\u201d mit Unterst\u00fctzung der Schriftf\u00fchrerin\/des Schriftf\u00fchrers und der Schatzmeisterin\/des Schatzmeisters. Zu den Aufgaben der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung geh\u00f6ren die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung sowie die vom \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d initiierten wissenschaftlichen Begegnungen. Kassenverf\u00fcgungen, die die Grenzen einer normalen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcberschreiten, d\u00fcrfen im Rahmen der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung vorgenommen werden.<\/p>\n<p>(4) In den Vorstandssitzungen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme der\/des 1. Vorsitzenden.<\/p>\n<p>(5) Neben der\/dem 1. und 2. Vorsitzenden kann sich der \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d aus dem Kreis der Mitglieder einen Beirat bilden. Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Die Wahl erfolgt auf unbestimmte Zeit, endet jedoch zugleich mit dem Ende der Mitgliedschaft. Der Beirat ber\u00e4t den Vorstand bei seinen Entscheidungen. Zu diesem Zweck nehmen seine Mitglieder an den Vorstandssitzungen teil; sie haben jedoch keine Stimme im Vorstand und vertreten den Verein nicht.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 (Amtsdauer des Vorstandes)<\/h2>\n<p>(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Falle bis zu einer Neuwahl im Amt. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.<\/p>\n<p>(2) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit aus, kann der Vorstand eine Erg\u00e4nzungswahl vornehmen, die der Best\u00e4tigung durch die n\u00e4chste Mitgliederversammlung bedarf.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 (Schriftf\u00fchrer\/in)<\/h2>\n<p>Die Schriftf\u00fchrerin\/der Schriftf\u00fchrer unterst\u00fctzt den die Vorsitzende\/den Vorsitzenden bei der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Sie\/er f\u00fchrt die Protokolle der Mitgliederversammlung und verwahrt die anfallenden Akten der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung au\u00dfer den nach \u00a7 10 von der Schatzmeisterin\/ dem Schatzmeister zu verwahrenden Kassenakten auf. Die Akten sind bei Ablauf der Nachfolgerin\/dem Nachfolger zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 (Schatzmeister\/in)<\/h2>\n<p>(1) Der Schatzmeisterin\/dem Schatzmeister obliegt die Einziehung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, die Anlage der f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit ungen\u00fctzt liegenden Teile des Verm\u00f6gens im Einvernehmen mit dem Vorstand, die verm\u00f6gensrechtliche Vertretung des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gervereins\u201d, die Auszahlung von Kassenverf\u00fcgungen. Sie\/er hat dar\u00fcber zu wachen, dass der Haushalt ausgeglichen ist und ein Reservefonds erhalten bleibt.<\/p>\n<p>(2) Die Schatzmeisterin\/der Schatzmeister hat \u00fcber ihre\/seine Amtsf\u00fchrung Rechnung zu legen und den Kassenbericht zu erstellen. Die Schatzmeisterin\/ der Schatzmeister hat die Akten \u00fcber den Kassenbericht zu verwahren.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 (Rechnungspr\u00fcfer\/innen)<\/h2>\n<p>Die zwei Rechnungspr\u00fcfer\/innen werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr den Zeitraum bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Sie d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Sie haben die von der Schatzmeisterin\/dem Schatzmeister vorgelegten Abrechnungen zu pr\u00fcfen und auf der Mitgliederversammlung \u00fcber sie zu berichten.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 (Mitgliederversammlung)<\/h2>\n<p>(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre von der bzw. dem Vorsitzenden unter Bekanntgabe der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen auf elektronischem Wege (Email) einberufen und geleitet. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift (Email-Adresse).<\/p>\n<p>(2)  Die Mitgliederversammlung muss ausw\u00e4rtige Teilnehmer (digital) so einbinden, dass sie an Diskussionsprozessen und Abstimmungen teilnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>(3) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn die in \u00a7 11 (1) dieser Satzung vorgegebenen Ladungsfristen eingehalten wurden.<\/p>\n<p>(4) Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Antrag von 10% der Mitglieder einberufen.<\/p>\n<p>(5) Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl des Vorstandes und gegebenenfalls des Beirats, die Genehmigung der Rechenschaftsberichte, die Entlastung des Vorstandes und der Schatzmeisterin bzw. des Schatzmeisters nach erfolgter Rechnungspr\u00fcfung, die Beschlussfassung \u00fcber Ort und ungef\u00e4hre Zeit der n\u00e4chsten Tagung, \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und gegebenenfalls \u00fcber die Aufl\u00f6sung des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d sowie \u00fcber sonstige allgemeine Fragen.<\/p>\n<p>(6) Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. F\u00fcr \u00c4nderungen der Satzung und des Zwecks des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d sowie f\u00fcr dessen Aufl\u00f6sung ist eine Zweidrittelmehrheit der auf der Mitgliederversammlung Anwesenden erforderlich.<\/p>\n<p>(7) Die Protokolle der Mitgliederversammlung werden vom Versammlungsleiter\/von der Versammlungsleiterin und dem Protokollf\u00fchrer\/der Protokollf\u00fchrerin unterzeichnet.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 (Aufl\u00f6sung)<\/h2>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gervereins\u201d oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das noch vorhandene Verm\u00f6gen des \u201eFactGrid-Tr\u00e4gerverein\u201d an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder an eine als steuerbeg\u00fcnstigt besonders anerkannte K\u00f6rperschaft, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr Zwecke der Forschung oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 (Inkrafttreten)<\/h2>\n<p>Die Satzung ist am 25 April 2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden.<\/p>\n<hr>\n<p><a href=\"https:\/\/factgrid-tools.geschichte.uni-halle.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/FactGrid_Aufnahmeantrag.pdf\" target=\"_blank\">Antrag auf Mitgliedschaft im FactGrid-Tr\u00e4gerverein<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufnahmeformular f\u00fcr die Mitgliedschaft: FactGrid-Traegerverein.pdf Pr\u00e4ambel Das FactGrid ist eine am Forschungszentrum Gotha der Universit\u00e4t Erfurt in Kooperation mit Wikimedia Deutschland e.V. initiierte Wikibase-Datenbank, die historischer Forschung weitreichende Angebote machen soll. 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